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Gründungsstipendium

EXIST-Gründungsstipendium

Innovative Gründungsvorhaben mit guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten werden mit einem EXIST-Gründungsstipendium gefördert. Dieses Stipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und wird durch den Europäischen Sozialfond kofinanziert. 
Gründer:innen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Absolvent:innen mit bis zu fünf Jahren Berufserfahrung erhalten mit dem Stipendium die Möglichkeit, ihre Gründungsidee über ein Jahr in einen Businessplan umzusetzen, der als Grundlage für eine tragfähige Existenzgründung dient. In dieser Zeit finanziert das Gründungsstipendium die Lebenshaltungskosten von bis zu drei Gründer:innen. 

Gefördert werden innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben im produzierenden Gewerbe und innovative wissensbasierte Dienstleistungen sowie innovative soziale Gründungsvorhaben.

Weitere Informationen:

Was genau sind die Konditionen beim
EXIST-Gründungsstipendium?

Wer wird gefördert?

  • Wissenschaftler:innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten
    • Außeruniversitären Forschungseinrichtungen
    • Hochschulen
  • Hochschulabsolvent:innen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter:innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden)
  • Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben
  • Gründer:innenteams bis max. drei Personen. Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzen, werden nur in Ausnahmefällen gefördert
  • Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung als technische:r Mitarbeiter:in gefördert werden oder der Abschluss eines Teammitglieds kann länger als fünf Jahre zurückliegen

Was wird gefördert?

  • Innovative Gründungsvorhaben
  • Innovative wissensbasierte Dienstleistungen

Wie wird gefördert?

  • Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:
    • Promovierte Gründer:innen: 3.000 Euro/Monat
    • Absolventen:innen mit Hochschulabschluss: 2.500 Euro/Monat
    • Technische:r Mitarbeiter:in: 2.000 Euro/Monat
    • Studierende: 1.000 Euro/Monat
    • Kinderzuschlag: 150 Euro/Monat pro Kind
  • Sachausgaben:
    • Bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 30.000 Euro)
  • Coaching:
    • 5.000 Euro
  • Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr

Was müssen Hochschule, Forschungseinrichtung und Gründer:innen leisten?

  • Hochschule bzw. Forschungseinrichtung:
    • ist in ein Gründer:innennetzwerk eingebunden,
    • stellt dem/der Gründer:in eine:n Mentor:in und einen Arbeitsplatz zur Verfügung und garantiert kostenfreie Nutzung der Infrastruktur, 
    • verwaltet Fördermittel 
  • Gründer:in:
    • erhält Coaching-Leistungen des Gründer:innen-Netzwerks,
    • besucht eintägiges Seminar "Gründer:innenpersönlichkeit",
    • präsentiert erste Ergebnisse zum Businessplan nach fünf Monaten,
    • legt Businessplan nach zehn Monaten vor,
    • führt Steuern und Sozialversicherungen eigenverantwortlich ab

Ist eine Unternehmensgründung während der Förderphase möglich?

  • Ja, sie darf allerdings nicht bereits zu Beginn der Förderung erfolgt sein

Wer stellt den Antrag?

  • Hochschulen
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Wann kann der Antrag gestellt werden?

  • Der Antrag kann jederzeit gestellt werden

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