Erklärung zur Barrierefreiheit
ruhrvalley Start-up-Campus hat den Anspruch seine Website und mobile Anwendung entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt www.rv-startupcampus.de gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
NRW Barrierefreie Informationstechnik
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Erstellt am: 15.03.2021
Zuletzt geprüft am: 15.03.2021
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
In den Webauftritt eingebundene Videos
Gründe:
Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.
Barrierefreie Alternativen:
Im Falle von nicht barrierefreien Unterlagen für die Anmeldung zu Veranstaltungen und Workshops, wenden Sie sich bitte an den
Bei den eingebundenen Videos handelt es sich um Youtube-Dateien. Untertitel lassen sich einblenden, sofern für das jeweilige Video die Untertitelfunktion verfügbar gemacht wurde.
Feedback und Kontaktangaben
Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.
Kontakt:
ruhrvalley Start-up-Campus
Hochschule Bochum / Dezernat 3 KIT / Kommunikation, Innovation und Transfer
Am Hochschulcampus 1
44801 Bochum
T +49 171-5523326
Feedback:
Wenn Sie Kontakt zum ruhrvalley Start-up-Campus aufnehmen möchten, nutzen Sie bitte die E-Mail
Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort "Barrierefreiheit" an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von 6 Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik (§10d, Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen - BBG) einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des BBG zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail (
Antrag zum Ombudsverfahren
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf